Gerne übernehmen wir für Sie die rechtlichen Abkärungen, ob eine Marke überhaupt schutzfähig ist und ob sie ältere Marken, Firmen- oder Domainnamen verletzen könnte sowie die Formalitäten für die Markenhinterlegung beim Institut für Geistiges Eigentum. Es ist wichtig, zu Beginn die Risiken richtig einzuschätzen. Unsere Preise finden Sie weiter unten.
Eine Marke kennzeichnet Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens und sorgt dafür, dass diese von Konsumenten erkannt und dem Unternehmen zugeordnet und damit auch von Konkurrenzprodukten abgegrenzt werden können. Sie trägt somit wesentlich zur Corporate Identity des Unternehmens bei. Der Aufbau einer Marke ist kosten- und zeitintensiv. Umso schädlicher wäre es, wenn ein Konkurrent sich quasi gratis den Ruf der Marke zunutze machen und diese für sich verwenden würde. Deshalb ermöglicht der Markenschutz, den Gebrauch einer identischen oder ähnlichen jüngeren Marke, die von einem anderen Unternehmen für identische oder ähnliche Waren oder Diensteistungen gebraucht wird, zu verbieten. Er hilft zudem unter Umständen, sich gegen gegen jüngere Domains und Firmennamen zu wehren.
Daneben gibt es noch zahlreiche andere Markentypen.
Marken werden jeweils für bestimmte Waren oder Dienstleistungen, welche gemäss dem internationalen Abkommen von Nizza in 45 Klassen unterteilt werden, geschützt. Im Rahmen der Anmeldung von Marken in der Schweiz müssen die beanspruchten Klassen angegeben werden. Wichtig ist, die Umschreibungen auf das Unternehmen anzupassen.
Eine Eintragung einer Marke kann vom IGE aufgrund von absoluten Schutzausschlussgründen gemäss Art. 2 Markenschutzgesetz (MSchG) verweigert werden. Darunter gehören insbesondere Marken, die Gemeingut sind, weil sie beispielsweise die Waren oder Dienstleistungen beschreiben (Hinweise auf Beschaffenheit, Bestimmung, Wirkung, Qualität, Herkunftsangaben etc.), irreführende Marken oder Marken mit geschütztem Emblem, Wappen oder einer Abkürzung.
Wir machen keine falschen Versprechungen: Niemand kann eine solche Garantie abgeben. Das IGE hat in seinem Entscheid, ob diese Hinderungsgründe gegeben sind, einen grossen Ermessensspielraum. Es kann deshalb nicht mit Bestimmtheit ausgeschlossen werden, dass das IGE die Marke beanstanden wird. Wir versuchen, dieses Risiko möglichst einzugrenzen. Falls es dennoch eine Beanstandung gibt, müssten wir gemeinsam nach einer Abänderung oder Alternative suchen.
Der Eintragungsentscheid des IGE ist nur vorläufiger Natur und bindet das Gericht in einem Zivilprozess nicht. Innerhalb von drei Monaten seit der Veröffentlichung können Inhaber einer älteren Marke gegen die neue eingetragene Marke Widerspruch erheben und geltend machen, die neue Marke sei mit ihrer Marke identlisch oder ähnlich und überdies für die gleichen oder gleichartigen Marken und/oder Dienstleistungen bestimmt. Das IGE fällt einen Entscheid, der auch an die nächste Instanz weitergezogen werden kann. Nach Ablauf der 3-Monatsfrist bleibt immer noch der direkte Weg über das Gericht mittels Klage offen, welcher jedoch umständlicher ist. Ziel unserer Beratung ist, diese Risiken einzuschätzen und einzugrenzen.
Für Markenhinterlegungen in der Schweiz verrechnen wir durchschnittlich die folgenden Preise für drei Klassen. Die Preise können im individuellen Fall etwas tiefer oder höher sein und variieren je nach Anzahl Klassen, Markentyp und gewünschten Abklärungen. Wir werden Ihnen dann einen für Sie angepassten Kostenvoranschlag zustellen. Für internationale Anmeldungen unterbreiten wir Ihnen gerne eine Offerte je nach Art der Registrierung und Anzahl Länder. (Nur) für deutschsprachige Länder bieten wir Markenanmeldungen an. Bereits am Anfang sollte man eine geplante Expansion der Geschäftstätigkeit ins Ausland berücksichtigen. Weitergehende Dienstleistungen werden nach Aufwand verrechnet.
CHF 550 - 650
CHF 750 - 1350*
* Der Preis hängt davon ab, ob es sich um eine Wortmarke, Wort/Bildmarke oder Bildmarke handelt und welche Recherchen gewählt werden.
CHF 990
Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Gerne melden wir uns raschmöglichst bei Ihnen.
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