Markenschutz | Logoschutz

 

Gerne übernehmen wir für Sie die rechtlichen Abkärungen, ob eine Marke überhaupt schutzfähig ist und ob sie ältere Marken, Firmen- oder Domainnamen verletzen könnte sowie die Formalitäten für die Markenhinterlegung beim Institut für Geistiges Eigentum. Es ist wichtig, zu Beginn die Risiken richtig einzuschätzen. Unsere Preise finden Sie weiter unten. 
 

 

Weshalb sollte eine Marke geschützt werden?

Eine Marke kennzeichnet Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens und sorgt dafür, dass diese von Konsumenten erkannt und dem Unternehmen zugeordnet und damit auch von Konkurrenzprodukten abgegrenzt werden können. Sie trägt somit wesentlich zur Corporate Identity des Unternehmens bei. Der Aufbau einer Marke ist kosten- und zeitintensiv. Umso schädlicher wäre es, wenn ein Konkurrent sich quasi gratis den Ruf der Marke zunutze machen und diese für sich verwenden würde. Deshalb ermöglicht der Markenschutz, den Gebrauch einer identischen oder ähnlichen jüngeren Marke, die von einem anderen Unternehmen für identische oder ähnliche Waren oder Diensteistungen gebraucht wird, zu verbieten. Er hilft zudem unter Umständen, sich gegen gegen jüngere Domains und Firmennamen zu wehren.

 

Was für Markentypen gibt es?

  • Wortmarken sind alle Marken, die ausschliesslich aus druckbaren Zeichen wie Buchstaben, Zahlen oder Sonderzeichen bestehen und für die keine Farbe beansprucht wird. Dazu gehören auch Slogans und Buchstaben-/Zahlenkombinationen, wie z.B. "EWZ", "501"oder "Katzen würden Whiskas kaufen!"
  • Bildmarken bestehen aus rein bildlichen Elementen ohne jeglichen Wortbestandteil, wie z.B. das grafische geschwungene Zeichen von Nike. 
  • Kombinierte Wort-/Bildmarken bestehen aus Wort und Bild oder grafisch gestalteten Schriftzügen, wie z.B. das farbige Logo "Google".

Daneben gibt es noch zahlreiche andere Markentypen.

 

Was ist das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis?

Marken werden jeweils für bestimmte Waren oder Dienstleistungen, welche gemäss dem internationalen Abkommen von Nizza in 45 Klassen unterteilt werden, geschützt. Im Rahmen der Anmeldung von Marken in der Schweiz müssen die beanspruchten Klassen angegeben werden. Wichtig ist, die Umschreibungen auf das Unternehmen anzupassen. 

 

Gibt es Hinderungsgründe für die Markeneintragung?

Eine Eintragung einer Marke kann vom IGE aufgrund von absoluten Schutzausschlussgründen gemäss Art. 2 Markenschutzgesetz (MSchG) verweigert werden. Darunter gehören insbesondere Marken, die Gemeingut sind, weil sie beispielsweise die Waren oder Dienstleistungen beschreiben (Hinweise auf Beschaffenheit, Bestimmung, Wirkung, Qualität, Herkunftsangaben etc.), irreführende Marken oder Marken mit geschütztem Emblem, Wappen oder einer Abkürzung.

 

Kann die Eintragung einer Marke garantiert werden?

Wir machen keine falschen Versprechungen: Niemand kann eine solche Garantie abgeben. Das IGE hat in seinem Entscheid, ob diese Hinderungsgründe gegeben sind, einen grossen Ermessensspielraum. Es kann deshalb nicht mit Bestimmtheit ausgeschlossen werden, dass das IGE die Marke beanstanden wird. Wir versuchen, dieses Risiko möglichst einzugrenzen. Falls es dennoch eine Beanstandung gibt, müssten wir gemeinsam nach einer Abänderung oder Alternative suchen.

 

Was bedeutet Widerspruch gegen eine Markeneintragung?

Der Eintragungsentscheid des IGE ist nur vorläufiger Natur und bindet das Gericht in einem Zivilprozess nicht. Innerhalb von drei Monaten seit der Veröffentlichung können Inhaber einer älteren Marke  gegen die neue eingetragene Marke Widerspruch erheben und geltend machen, die neue Marke sei mit ihrer Marke identlisch oder ähnlich und überdies für die gleichen oder gleichartigen Marken und/oder Dienstleistungen bestimmt. Das IGE fällt einen Entscheid, der auch an die nächste Instanz weitergezogen werden kann. Nach Ablauf der 3-Monatsfrist bleibt immer noch der direkte Weg über das Gericht mittels Klage offen, welcher jedoch umständlicher ist. Ziel unserer Beratung ist, diese Risiken einzuschätzen und einzugrenzen.

 

Was sind die Preise einer Markenhinterlegung?

Für Markenhinterlegungen in der Schweiz verrechnen wir durchschnittlich die folgenden Preise für drei Klassen. Die Preise können im individuellen Fall etwas tiefer oder höher sein und variieren je nach Anzahl Klassen, Markentyp und gewünschten Abklärungen. Wir werden Ihnen dann einen für Sie angepassten Kostenvoranschlag zustellen. Für internationale Anmeldungen unterbreiten wir Ihnen gerne eine Offerte je nach Art der Registrierung und Anzahl Länder. (Nur) für deutschsprachige Länder bieten wir Markenanmeldungen an. Bereits am Anfang sollte man eine geplante Expansion der Geschäftstätigkeit ins Ausland berücksichtigen. Weitergehende Dienstleistungen werden nach Aufwand verrechnet. 

 

A.  BASISRECHERCHEN (inkl. Identitätsrecherchen und Abklärung Ausschlussgründe)

  • Besprechung mit Klientschaft zur Abklärung der mittelfristigen Ziele und Bedürfnisse
  • grobe Suchmaschinenrecherchen
  • Abklärung absolute Ausschlussgründe gemäss Art. 2 MschG
  • Marken-Identitätsrecherche (Gibt es bereits eine identische registrierte Marke?)
  • Domainrecherche 10 Länder (Gibt es identische Domains?)
  • Firmenidentitätsrecherche (Gibt es identische Firmen?)

CHF 550 - 650

 

B. ÄHNLICHKEITSRECHERCHEN 

(optional, aber empfehlenswert)

  • Firmenähnlichkeitsrecherche (Gibt es bereits registrierte ähnliche Firmen)?
  • Markenähnlichkeitsrecherche (Gibt es bereits registrierte ähnliche Marken?)
  • Evaluation der Resultate mit Klientschaft

CHF 750 - 1350*

* Der Preis hängt davon ab, ob es sich um eine Wortmarke, Wort/Bildmarke oder Bildmarke handelt und welche Recherchen gewählt werden.

 

C. MARKENHINTERLEGUNG

  • Definition und Umschreibung Klassen
  • Anmeldeformalitäten
  • IGE Hinterlegungsgebühren für 10 Jahre

CHF 990

 

Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Gerne melden wir uns raschmöglichst bei Ihnen. 

 

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