Unabhängig und spezialisiert
- Die Titel "Anwalt" und "Rechtsanwalt" bzw. deren weibliche Formen sind geschützt und setzen ein Rechtsstudium an einer Schweizerischen Universität sowie das Rechtsanwaltspatent voraus.
- Der Titel "Fachanwalt SAV Arbeitsrecht" wird Rechtsanwälten nach einer zusätzlichen Spezialausbildung im Arbeitsrecht durch den Schweizerischen Anwaltsverband (SAV) vergeben.
- Im Gegensatz dazu sind die Bezeichnungen "Fachanwalt" (ohne den Zusatz "SAV"), "Jurist", "Rechtsberater", "Rechtsvertreter" oder "Rechtskonsulent" keine geschützten Titel.
- Dank unserer Unabhängigkeit fallen keine zusätzlichen versteckten Gebühren durch online-Anwaltsnetzwerke an (teilweise > 10%) und wir handeln gemäss den Gesetzes- und Standesregeln des Schweizerischen Anwaltsverbandes (Hinweise des SAV, insb. Ziff. 3.7 und 6).
- Wir versprechen keine "schnellen und einfachen" Pauschallösungen, sondern bieten solche nur an, wo es realistisch ist. -> zur Vorgehensweise