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Ihre Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Vertragsrecht in Zürich

 

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Nehmen Sie mit Rechtsanwältin T. Villiger unverbindlich und direkt Kontakt auf, damit wir allfällige weitere Schritte gemeinsam abschätzen können. Gerne unterstützen wir Sie. Zur Vorgehensweise. Zum Datenschutz.

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Themen im Vertrags- und Arbeitsrecht

  • Vertragsrecht: Wir unterstützen Sie bei Verträgen verschiedenster Art sowie im Erbrecht, Urheberrecht sowie Markenrecht
  • Markenschutz: Haben Sie Ihre Marke / Ihr Logo schon geschützt?
  • Arbeitsverträge: Wir erstellen und prüfen Arbeitsverträge und Mitarbeiterreglemente. 
  • Arbeitszeugnis: Die wahre Bedeutung eines Arbeitszeugnisses hängt von jedem einzelnen Satz in einem Arbeitszeugnis ab. Es gibt Sätze oder Unterlassungen, die ein ansonsten gutes Zeugnis in ein schlechtes Licht rücken können. Wir unterstützen Sie hier gerne.
  • Kündigung Job/Stelle und Aufhebungsverträge: Zunächst ist die Einhaltung der vertraglichen Form- und Fristvorschriften der Kündigung von Job / Stelle anhand des Arbeitsvertrages zu prüfen. In Ausnahmefällen kann Missbräuchlichkeit, Nichtigkeit und eine Entschädigungspflicht bestehen.
  • Arbeitszeit/Überstunden
  • Lohn und Bonus: Es geht aus Arbeitsverträgen häufig nicht eindeutig hervor, was die Parteien unter den Begriffen Lohn, Bonus, Gratifikation, Anteil am Geschäftsergebnis oder Provision verstehen und ob sich daraus ein Anspruch ableitet. Eine genaue Analyse sowie eine klare und möglichst praktikable Vertragsgestaltung ist zentral. 
  • Konkurrenzverbot: Nachvertragliche Konkurrenzverbote können entgegen geläufiger Meinung sehr wohl wirksam und durchsetzbar sein, falls sie vertraglich gut formuliert sind und gewisse formelle Voraussetzungen wie Handlungsfähigkeit und Schriftlichkeit erfüllt sind.
  • Arbeitslosenversicherung: Beachten Sie unbedingt die auf der Verfügung oder dem Entscheid angegebene Einsprache- oder Beschwerdefrist und melden Sie sich frühzeitig. 
  • Corona  

Weitere Publikationen / Themen finden Sie hier sowie Aktuelles nachfolgend.

Blog

Mai 2024

  • Markenrecht: Ein Uhrenatelier, welches im Eigentum der Kundschaft stehende ROLEX-Uhren an Kundenwünsche anpasst (Customization), verletzt kein Markenrecht von ROLEX aufgrund des Eigengebrauchsrechts des Kunden sowie des Erschöpfungsgrundsatzes. Dies gilt jedoch nur, wenn das modifizierte Produkt nicht wieder in den Verkehr gebracht wird (BGer 4A_171/2023 vom 19.01.2024). 

Januar 2024

  • Arbeitsrecht: Eine Kündigung nach Ablauf der Sperrfrist wegen einer fortdauernden Krankheit ist nur in krassen Fällen missbräuchlich, wenn die Arbeitgeberin die Krankheit direkt verursachte (BGE 4A_396/2022 v. 07.11.2023, publ.)

19. September 2023

  • Markenrecht: Der Apfel von Apple Inc. ist unterscheidungskräftig und es fehlt an einem Freihaltebedürfnis. Die Schutzausdehnung der internationalen Registrierung auf die Schweiz als Marke für Ton-, Video- und Filmaufnahmen wurde vom Bundesverwaltungsgericht entgegen der Vorinstanz deshalb gutgeheissen (BVer B-4493/2022 vom 26.07.2023). 

1. September 2023

  • Datenschutz: Inkrafttreten des neuen schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) und der Datenschutzverordnung (DSV). Bis spätestens zum 1. September 2023 müssen die Unternehmen die Datenschutzanforderungen umgesetzt haben.

August 2023

  • Pandemie und Arbeitsrecht: Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Arbeitgeber nicht zur Lohnzahlung verpflichtet ist, wenn der Betrieb aufgrund einer behördlichen Anordnung geschlossen wird, falls die Kurzarbeitsentschädigung den Lohnausfall nicht decke. Im konkreten Fall müsse das Kantonsgericht ergänzend abklären, ob während der Schliessung ein 100%-Online-Unterricht möglich gewesen wäre und auf diese Weise Minusstunden der betroffenen Angestellten hätten vermieden werden können. Urteil vom 30. August 2023 (4A_53/2023).

1. Juli 2023

  • Arbeitsrecht: Gelockerte Bestimmungen zur Arbeitszeit für Betriebe der Informformations- und Kommunikationstechnologie sowie der Wirtschaftsprüfung, Treuhand und Steuerberatung Art. 32b/34b ArGV 2.

Februar 2023

  • Arbeitsrecht: Das Obergericht Zürich hat unter Hinweis auf den spezifischen Einzelfall ein Urteil des Arbeitsgerichtes Zürich bestätigt, wonach die Arbeitgeberin zur Lohnzahlung während des Lockdowns verpflichtet wurde. Es befand sinngemäss, eine erneute pandemiebedingte Schliessung sei bei der Einstellung der Mitarbeiterin  Anfang August 2021 vorhersehbar und deshalb im Risikobereich der Arbeitgeberin gewesen (Urteil vom 06.02.2023, LA220011-O). 

Dezember 2022

  • Erbrecht: Das Bundesgericht bestätigt in einem zur Publikation vorgesehenen Urteil die langjährige Rechtsprechung, wonach ein Arrest gegen die ungeteilte Erbschaft am Betreibungsort der Erbschaft gemäss Art. 49 SchKG erwirkt werden kann, unabhängig davon, ob zu Lebzeiten des Erblassers bereits ein Arrest vollzogen wurde. Ein Arrest stellt eine zukünftige Vollstreckung sicher. Solange eine Erbschaft betrieben werden kann, muss auch die Sicherstellung der Vollstreckung (Arrest) möglich sein. (Bger Urteil vom 31. Oktober 2022_5A_103/2022; zur Publikation vorgesehen)

November 2022

  • Markenrecht: Die Schokoladenhasen von Lidl sind denjenigen von Lindt & Sprüngli zum Verwechseln ähnlich, weshalb sie nicht mehr verkauft werden dürfen und vorhandene Exemplare zerstört werden müssen. Das Bundesgericht kam sinngemäss zur Auffassung, dass sich die Formmarke von Lindt & Sprüngli auf dem Markt durchgesetzt habe (u.a. aufgrund der durch eine Umfrage resultierenden 94%-igen aktiven Bekanntheit) und dass der Lidl-Hase beim massgebenden breiten Publikum Assoziationen zum Sprüngli-Hasen auslöse. Deshalb liege eine irreführende Anlehnung an die starke Sprüngli-Marke vor (BGer 4A_587/2021 vom 30.08.2022, zur Publikation vorgesehen). 

Oktober 2022

  • Markenrecht: Der aus zwei englischen Wörtern zusammengesetzte Fantasiebegriff "FACTFULNESS" gilt im Sinne des Markenrechts nicht als Fantasiewort, weil die einzelnen Wörter trotz Zusammensetzung ihre eigentliche Bedeutung nicht verlieren. Da diese Bedeutungen beschreibend für die angebotenen Lehr- und Unterrichtsmittel sind, haben sie Gemeingutcharakter und können nicht als Marke geschützt werden. BGer 4A_65/2022 vom 06.05.2022.

September 2022

  • Arbeitsrecht: Publizierter Bundesgerichtsentscheid zum Begriff "Betrieb" bei der Massenentlassung: Die fragliche Poststelle war als Betrieb einzustufen, für den die Bestimmungen der Massenentlassung gesondert zu prüfen waren. Das Gericht lehnte es ab, als Betrieb der schweizweite Geschäftsbereich "PostNetz" zu betrachten, da jede Filiale einen eigenen Betrieb darstelle. 4A_531/2021 vom 18.07.2022.

August 2022

  • Publizierter Bundesgerichtsentscheid im Prozessrecht: Eine im Schlichtungsverfahren erhobene Widerklage kann nicht selbständig prosequiert werden, d.h. wenn die Klage nicht ans Gericht eingereicht wird, "verfällt" auch die Widerklage. BGer 4A_437/2021 v. 25.03.2022.  

15. Juni 2022

  • Arbeitslosenversicherungsrecht: Erweiterung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung betreffend vorzeitige Pensionierung und Arbeitslosenversicherung: Nicht nur bei vorzeitiger Pensionierung aufgrund von wirtschaftlichen Gründen, sondern auch aus anderen unverschuldeten Gründen des Arbeitnehmers bzw. fehlendem Eventualvorsatz wird die Beschäftigung in der Arbeitslosenversicherung ohne Anwendung von Art. 12 Abs. 1 AVIV angerechnet (147 V 342). 

Per 1. April 2022

  • Corona: Die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage werden aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Bis im Frühling 2023 ist eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt. Link

18. Januar 2022

  • Arbeitsrecht: Publizierter Bundesgerichtsentscheid zu Bonus: 4A_169/2021: Qualifizierung des Bonus als unechte Gratifikation, also eine Gratifikation, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Das Ermessen des Arbeitgebers bei der Kalkulation des Bonus war zu wenig ausgeprägt. Auch die schlechten Geschäftsergebnisse hatten keinen Einfluss auf den Anspruch. 

Per 1. Januar 2022

  • Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG): Neu ist beispielsweise ein Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers von 14 Tagen, eine Verjährungsfrist von 5 Jahren (ausser bei KTG) oder die zwingende Leistungspflicht für laufende Leistungspflichten der Versicherung bei Beendigung des Vertrages etc.  

 

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